Kosten & Förderung

Förderung für neue Fenster in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Energetisch sanierte Schule mit Holz-Aluminium-Fenstern, Bourget, Frankreich
Energetisch sanierte Schule mit Holz-Aluminium-Fenstern, Bourget, Frankreich · Foto: Jutta Henglein-Bildau / Bildau & Bussmann GmbH
Kurz gesagt

In Deutschland wird der Fenstertausch 2026 über die BEG-Einzelmaßnahmen mit 15 Prozent Zuschuss gefördert, alternativ über den Steuerbonus nach §35c EStG mit 20 Prozent. In Österreich ist der Bundes-Sanierungsbonus seit Februar 2026 ausgeschöpft, es bleiben Länderförderungen. In der Schweiz fördern die Kantone über Das Gebäudeprogramm vor allem Dämmung, Fenster meist nur im Verbund. Stand: Herbst 2026, bitte aktuelle Konditionen prüfen.

Inhalt
  1. Förderung für Fenster in Deutschland
  2. Förderung für Fenster in Österreich
  3. Förderung für Fenster in der Schweiz
  4. Fensterförderung DACH im Überblick
  5. Förderung für Fenster im Denkmal
  6. Rechenbeispiel: Zuschuss oder Steuerbonus?
  7. Praxistipps für den Förderantrag
  8. Wovon hängt die Bemessungsgrundlage ab?
  9. Fazit
  10. Häufige Fragen

Neue Fenster gehören zu den wirksamsten Einzelmaßnahmen einer energetischen Sanierung. Entsprechend werden sie in allen drei DACH-Ländern gefördert – allerdings mit sehr unterschiedlichen Programmen, Bedingungen und Budgets. 2026 hat sich an mehreren Stellen etwas geändert: In Deutschland wurden die Bedingungen der BEG-Einzelmaßnahmen angepasst, in Österreich ist der Bundes-Sanierungsbonus ausgeschöpft. Dieser Überblick zeigt den Stand im Herbst 2026. Förderprogramme ändern sich oft kurzfristig; alle Angaben sind Richtwerte, bitte prüfen Sie vor der Beauftragung die aktuellen Konditionen bei der jeweiligen Förderstelle.

Förderung für Fenster in Deutschland

In Deutschland gibt es für den Fenstertausch im Bestand im Wesentlichen zwei Wege: den Zuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim BAFA oder die Steuerermäßigung nach §35c Einkommensteuergesetz. Beide schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus.

BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA

Die BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördern Maßnahmen an der Gebäudehülle, darunter den Austausch von Fenstern, Fenstertüren und Außentüren. Stand Herbst 2026 gilt:

  • Fördersatz: 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Förderfähige Kosten: bis 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis 60.000 Euro.
  • iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte. Nach den seit 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen wird der Bonus nur auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro gewährt.
  • Energieeffizienz-Experte: Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes erforderlich.
  • Antrag: vor Vorhabenbeginn. Ein Vertrag mit Fachbetrieb darf vorher geschlossen werden, wenn er unter der Bedingung der Förderzusage steht.

Gefördert werden nicht nur die Fenster selbst, sondern auch notwendige Umfeldmaßnahmen, etwa Einbau, Anschlussabdichtung, Fensterbänke, Laibungsarbeiten oder der Austausch von Rollladenkästen.

Technische Anforderungen an geförderte Fenster

Die Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG legen Uw-Werte fest. Für Standardfenster gilt Uw ≤ 0,95 W/(m²K), für Dachflächenfenster Uw ≤ 1,0 W/(m²K). Für Baudenkmale, besonders erhaltenswerte Bausubstanz und die Ertüchtigung von Kasten- oder Sonderfenstern gelten gelockerte Werte. Außerdem ist bei Fenstertausch ein Nachweis zum Mindestwärmeschutz beziehungsweise ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 gefordert. Was die Kennwerte genau bedeuten, erklärt unser Ratgeber zu Uw-Wert und Wärmeschutz.

Ein Uw-Wert von 0,95 ist mit Dreifach-Isolierglas, warmer Kante und einem gut dämmenden Rahmen erreichbar. Bei Holzfenstern entscheiden Profiltiefe und Holzart; Kiefer und Fichte dämmen etwas besser als schwere Harthölzer. Informationen zum Glasaufbau finden Sie bei Mehrscheiben-Isolierglas.

KfW-Programme

Die KfW fördert reine Einzelmaßnahmen wie einen Fenstertausch nicht als Zuschuss. Zwei Wege sind dennoch relevant:

  • Ergänzungskredit (Programme 358/359): zinsgünstiges Darlehen für Einzelmaßnahmen, setzt eine BAFA-Zuschusszusage voraus.
  • Effizienzhaus-Sanierung (Programm 261): Kredit mit Tilgungszuschuss, wenn das ganze Gebäude auf einen Effizienzhaus-Standard saniert wird. Neue Fenster sind dann Teil des Gesamtkonzepts.

Konditionen, Zinssätze und Programmnummern ändern sich häufig – bitte direkt bei der KfW prüfen.

Steuerbonus nach §35c EStG

Wer selbstgenutztes Wohneigentum saniert, kann alternativ den Steuerbonus nutzen:

  • Ermäßigung: 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre (7 / 7 / 6 Prozent).
  • Höchstbetrag: 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt, entsprechend 200.000 Euro Aufwendungen.
  • Voraussetzungen: Gebäude älter als zehn Jahre, Ausführung durch einen Fachbetrieb, Bescheinigung nach amtlichem Muster, Zahlung auf ein Konto (keine Barzahlung).
  • Kein Antrag vorab: Geltendmachung mit der Steuererklärung nach Abschluss der Maßnahme.

Die technischen Anforderungen entsprechen weitgehend denen der BEG. Ein Energieeffizienz-Experte ist nicht zwingend nötig. Für viele Eigentümer ist der Steuerbonus bei reinem Fenstertausch die rechnerisch attraktivere Variante, sofern genügend Einkommensteuer anfällt.

Zwei Förderwege für neue Fenster in Deutschland Ablauf der beiden Förderwege für den Fenstertausch in Deutschland, Stand Herbst 2026. Technische Mindestanforderung der BEG: Fenster Uw höchstens 0,95 W/(m²K), Dachflächenfenster höchstens 1,0; beim Steuerbonus weitgehend gleich. Weg 1, BEG-Einzelmaßnahme beim BAFA: Energieeffizienz-Experte einbinden, Antrag vor Vorhabenbeginn stellen (ein Vertrag unter der Bedingung der Förderzusage ist zulässig), nach der Zusage Umsetzung durch den Fachbetrieb; Zuschuss 15 Prozent der förderfähigen Kosten, iSFP-Bonus 5 Prozentpunkte nur auf den Kostenanteil über 30.000 Euro. Weg 2, Steuerbonus nach § 35c EStG für selbstgenutztes Wohneigentum in Gebäuden älter als zehn Jahre: Umsetzung durch Fachbetrieb ohne Antrag vorab, Bescheinigung nach amtlichem Muster und Zahlung auf ein Konto, Geltendmachung mit der Steuererklärung; 20 Prozent der Aufwendungen über drei Jahre verteilt, 7, 7 und 6 Prozent. Für dieselbe Maßnahme ist nur einer der beiden Wege möglich. Österreich: Bundes-Sanierungsbonus seit 2. Februar 2026 ausgeschöpft, Länderförderung je Bundesland. Schweiz: Das Gebäudeprogramm, kantonal, Fenster oft nur mit Fassadendämmung. In Österreich und der Schweiz sind Abweichungen möglich. Technische Mindestanforderung: Fenster Uw ≤ 0,95 W/(m²K), Dachflächenfenster Uw ≤ 1,0 W/(m²K) Technische Anforderung: Fenster Uw ≤ 0,95 W/(m²K), Dachflächenfenster ≤ 1,0 Weg 1: BEG-Einzelmaßnahme (BAFA-Zuschuss) Schritt 1: Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes einbinden 1 Experte Energieeffizienz-Experte einbinden Schritt 2: Antrag beim BAFA vor Vorhabenbeginn; Vertrag unter Bedingung der Förderzusage zulässig 2 Antrag vor Vorhabenbeginn,Vertrag mit Bedingung Schritt 3: nach der Förderzusage Umsetzung durch den Fachbetrieb 3 Umsetzung nach Zusage durchden Fachbetrieb Ergebnis: Zuschuss 15 Prozent der förderfähigen Kosten; iSFP-Bonus 5 Prozentpunkte nur auf den Kostenanteil über 30.000 Euro (seit 21.07.2026) 15 % Zuschuss iSFP-Bonus +5 Punkte,nur auf Kostenanteilüber 30.000 € Für dieselbe Maßnahme ist entweder der Zuschuss oder der Steuerbonus möglich entweder – oder (je Maßnahme) Weg 2: Steuerbonus nach § 35c EStG selbstgenutztes Wohneigentum, Gebäude älter als zehn Jahre, Experte nicht zwingend Schritt 1: Umsetzung durch einen Fachbetrieb, kein Antrag vorab 1 Umsetzung durch Fachbetrieb,kein Antrag vorab Schritt 2: Bescheinigung nach amtlichem Muster, Zahlung auf ein Konto (keine Barzahlung) 2 Nachweise Bescheinigung,Zahlung aufs Konto Schritt 3: Geltendmachung mit der Einkommensteuererklärung nach Abschluss 3 Steuererklärung nach Abschluss derMaßnahme Steuerermäßigung 20 Prozent, verteilt auf drei Jahre: 7, 7 und 6 Prozent 20 % über 3 Jahre 7 % 7 % 6 % Jahr 1Jahr 2Jahr 3 Österreich: Bundes-Sanierungsbonus seit 2. Februar 2026 ausgeschöpft, Länderförderung je Bundesland verschieden Österreich Sanierungsbonus des Bundes seit 02/2026 ausgeschöpft; Länderförderung je Bundesland Schweiz: Das Gebäudeprogramm, kantonal; reiner Fensterersatz oft nicht gefördert, teils nur mit Fassadendämmung Schweiz Das Gebäudeprogramm, kantonal; Fenster oft nur mit Fassadendämmung förderfähig AT und CH: je nach Bundesland, Kanton oder Gemeinde Abweichungen möglich – bei Interesse nachfragen. Stand Herbst 2026, bitte aktuelle Konditionen prüfen; keine Steuer- oder Förderberatung. Quelle: BEG EM (BAFA), Technische Mindestanforderungen, § 35c EStG.
In Deutschland führen zwei Wege zur Förderung, die sich je Maßnahme ausschließen: der BAFA-Zuschuss mit Antrag vorab oder der Steuerbonus über drei Jahre.

Förderung für Fenster in Österreich

Sanierungsbonus des Bundes

Der Sanierungsbonus im Rahmen der Sanierungsoffensive förderte bis 2025 thermische Sanierungen einschließlich Fenstertausch. Laut oesterreich.gv.at sind die Budgetmittel der Sanierungsoffensive 2026 für den Sanierungsbonus ausgeschöpft; neue Registrierungen sind seit 2. Februar 2026 nicht mehr möglich. Weiter läuft die Förderung für den Kesseltausch (umgangssprachlich „raus aus Öl und Gas“), die den Fenstertausch aber nicht umfasst. Ob und in welcher Form ein neuer Sanierungsbonus aufgelegt wird, ist offen – Stand: Herbst 2026, bitte aktuelle Konditionen prüfen.

Länderförderung

Wichtiger ist 2026 die Wohnbau- und Sanierungsförderung der Bundesländer. Sie unterscheidet sich stark: Einige Länder fördern den Fenstertausch als Einzelmaßnahme mit Zuschüssen oder geförderten Darlehen, andere nur im Rahmen umfassender Sanierungen. Medienberichten zufolge gibt es in einzelnen Ländern derzeit keine direkte Förderung für Fenstertausch. Voraussetzungen sind meist ein Energieausweis, Mindestanforderungen an den Uw-Wert (häufig orientiert an der OIB-Richtlinie 6) und die Ausführung durch einen befugten Fachbetrieb. Erste Anlaufstelle ist die Förderstelle oder Energieberatung Ihres Landes.

Förderung für Fenster in der Schweiz

Das Gebäudeprogramm

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert energetische Sanierungen und erneuerbare Heizsysteme; die Wärmedämmung der Gebäudehülle gehört dabei zu den wichtigsten Förderbereichen. Die Umsetzung liegt bei den Kantonen, die eigene Förderbedingungen festlegen.

Für Fenster gilt: Ein reiner Fensterersatz wird in vielen Kantonen nicht gefördert. Teilweise sind Fenster nur in Verbindung mit einer Fassadendämmung oder im Rahmen einer Gesamtsanierung mit Verbesserung der GEAK-Klasse förderfähig. Das Gesuch ist in der Regel vor Baubeginn einzureichen. Hinzu kommen in manchen Gemeinden eigene Programme. Zudem sind energetische Investitionen in vielen Kantonen bei der Einkommenssteuer abzugsfähig.

Fensterförderung DACH im Überblick

Land Programm Förderart Höhe (Richtwert) Besonderheiten
DE BEG EM (BAFA) Zuschuss 15 %, iSFP-Bonus +5 % auf Anteil über 30.000 € Uw ≤ 0,95, Antrag vor Beginn, Energieeffizienz-Experte
DE KfW 358/359 Kredit bis 120.000 € je Wohneinheit nur mit BAFA-Zusage
DE §35c EStG Steuerermäßigung 20 % über 3 Jahre, max. 40.000 € selbstgenutzt, Gebäude über 10 Jahre
AT Sanierungsbonus Bund Zuschuss seit 02/2026 ausgeschöpft Kesseltausch läuft weiter
AT Länderförderung Zuschuss/Darlehen je Bundesland verschieden Energieausweis meist nötig
CH Das Gebäudeprogramm Beitrag kantonal Fenster oft nur mit Dämmung

Stand: Herbst 2026, bitte aktuelle Konditionen prüfen. Gerade in Österreich und der Schweiz kann es je nach Bundesland, Kanton oder Gemeinde Abweichungen geben; bei Interesse fragen Sie einfach über das Kontaktformular nach.

Förderung für Fenster im Denkmal

Bei Baudenkmalen und denkmalgeschützten Ensembles sind die technischen Anforderungen gelockert, weil historische Profilierungen und Sprossenteilungen oft keine Dreifachverglasung zulassen. In Deutschland kommt die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmale nach §§7i, 10f EStG in Betracht, die eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde vor Beginn voraussetzt. In Österreich und der Schweiz gibt es teilweise Zuschüsse über das Bundesdenkmalamt beziehungsweise die kantonale Denkmalpflege. Mehr dazu im Ratgeber Fenster im Denkmalschutz sowie bei den Holzfenstern mit historischem Profil.

Rechenbeispiel: Zuschuss oder Steuerbonus?

Ein vereinfachter Vergleich zeigt die Logik: Bei gleichen förderfähigen Kosten für Fenster einschließlich Einbau ergibt die BEG-Einzelmaßnahme einen Zuschuss von 15 Prozent, von dem allerdings das Honorar des Energieeffizienz-Experten abgeht, das seinerseits anteilig gefördert werden kann. Der Steuerbonus nach §35c bringt 20 Prozent derselben Summe, verteilt über drei Jahre und nur, wenn genügend Einkommensteuer anfällt. Wer ohnehin einen iSFP plant und weitere Maßnahmen umsetzt, fährt dagegen oft mit der BEG besser. Welche Variante sich im Einzelfall lohnt, hängt von Einkommen, Nutzung und weiteren geplanten Maßnahmen ab – eine steuerliche Beratung ist empfehlenswert. Stand: Herbst 2026, bitte aktuelle Konditionen prüfen.

Praxistipps für den Förderantrag

  1. Früh planen: Klären Sie vor dem Angebot, welches Programm infrage kommt.
  2. Energieberatung nutzen: Ein iSFP lohnt sich vor allem, wenn weitere Maßnahmen folgen.
  3. Kennwerte im Angebot: Achten Sie darauf, dass Uw-Werte für jede Fenstergröße im Angebot stehen. Der in der Leistungserklärung nach DIN EN 14351-1 angegebene Wert bezieht sich meist auf eine Referenzgröße von 1,23 × 1,48 m; der Wert für Ihr konkretes Fenster wird nach DIN EN ISO 10077-1 berechnet und kann davon abweichen.
  4. Reihenfolge beachten: Erst Antrag, dann Auftrag ohne Vorbehalt und Baubeginn.
  5. Unterlagen sammeln: Rechnungen, Bescheinigungen und Zahlungsnachweise geordnet ablegen.

Wovon hängt die Bemessungsgrundlage ab?

Die Förderung bemisst sich prozentual an den förderfähigen Kosten, und diese ergeben sich aus dem konkreten Angebot. Pauschale Fensterpreise sind dafür keine brauchbare Grundlage, denn den Preis bestimmen die individuellen Anforderungen: Größe, Form und Teilung, Holzart, Verglasung, Beschläge sowie die geforderten Werte bei Wärme-, Schall- und Einbruchschutz. Gerade bei geförderten Fenstern mit Uw ≤ 0,95 W/(m²K) lohnt der genaue Vergleich: Ein Holzfenster mit derselben Performance wie ein Kunststoff- oder Aluminiumfenster ist nicht wirklich teurer. Billigere Fenster erreichen die Förderwerte häufig gar nicht. Ein echtes, förderfähiges Angebot erhalten Sie über eine kostenfreie Anfrage, etwa bei Bildau & Bussmann über das Kontaktformular. Welche Faktoren den Preis im Einzelnen beeinflussen, erläutert unser Beitrag Was kosten Holzfenster?.

Fazit

Förderung für neue Fenster gibt es 2026 in allen drei Ländern, allerdings mit sehr unterschiedlichem Umfang: In Deutschland stehen BAFA-Zuschuss und Steuerbonus zur Wahl, in Österreich vor allem die Länderprogramme, in der Schweiz die kantonalen Programme des Gebäudeprogramms. Wer die technischen Anforderungen, die Reihenfolge von Antrag und Auftrag sowie die Unterlagen im Blick behält, vermeidet die häufigsten Fehler. Da sich die Konditionen kurzfristig ändern, sollten Sie den Stand vor der Beauftragung prüfen. Bildau & Bussmann stellt für Holz- und Holz-Aluminium-Fenster die für den Antrag erforderlichen technischen Werte bereit und vermittelt für Aufmaß und Montage Fachpartner, die als ausführender Fachbetrieb auftreten können.

Häufige Fragen

Wie viel Zuschuss gibt es 2026 für neue Fenster in Deutschland?

Über die BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA beträgt die Grundförderung 15 Prozent der förderfähigen Kosten, bei bis zu 30.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit und Jahr. Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigt die Kostenobergrenze auf 60.000 Euro; der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nach den seit 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen nur für den Kostenanteil über 30.000 Euro. Stand: Herbst 2026, bitte aktuelle Konditionen prüfen.

Welchen U-Wert müssen geförderte Fenster haben?

Für die BEG-Förderung und den Steuerbonus gilt für Fenster in der Regel ein Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K), was praktisch eine Dreifachverglasung bedeutet. Für Baudenkmale, besonders erhaltenswerte Bausubstanz und die Ertüchtigung von Kastenfenstern gelten gelockerte Werte. Die genauen Grenzwerte stehen in den Technischen Mindestanforderungen.

Kann ich BAFA-Förderung und Steuerbonus kombinieren?

Nein, für dieselbe Maßnahme ist entweder der Zuschuss oder die Steuerermäßigung nach §35c EStG möglich. Verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude können jedoch unterschiedlich gefördert werden, etwa Fenster über den Steuerbonus und die Dachdämmung über das BAFA.

Gibt es 2026 in Österreich noch Förderung für den Fenstertausch?

Der Sanierungsbonus des Bundes nimmt seit 2. Februar 2026 keine neuen Registrierungen mehr an, weil das Budget ausgeschöpft ist. Fördermöglichkeiten bestehen je nach Bundesland über die Wohnbau- oder Sanierungsförderung der Länder, die sich stark unterscheiden. Stand: Herbst 2026, bitte aktuelle Konditionen prüfen.

Fördert Das Gebäudeprogramm in der Schweiz neue Fenster?

Das Gebäudeprogramm fördert vor allem die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden. Ein reiner Fensterersatz wird in vielen Kantonen nicht gefördert, teilweise nur in Verbindung mit einer Fassadendämmung oder einer Gesamtsanierung. Massgebend sind die Bedingungen des jeweiligen Kantons.

Muss der Förderantrag vor dem Auftrag gestellt werden?

Beim BAFA-Zuschuss ja: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage ist dabei zulässig. Beim Steuerbonus §35c ist kein Antrag vorab nötig, er wird mit der Einkommensteuererklärung geltend gemacht.

Holzfenster nach Maß – auch in Sonderform und historisch

Bildau & Bussmann fertigt seit 1987 Holz- und Holz-Aluminium-Fenster in Berlin und liefert in ganz Deutschland, Österreich und die Schweiz – vom Dreh-Kipp-Fenster bis zum originalgetreuen Kastenfenster für das Baudenkmal. Für Aufmaß und Montage vermittelt das Unternehmen erfahrene Fachpartner. Den Preis für Ihr Projekt erfahren Sie über eine kostenfreie Anfrage.

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B&B
Fachredaktion Bildau & Bussmann

Die Beiträge entstehen in Zusammenarbeit mit den Tischlermeistern und Technikern der Bildau & Bussmann GmbH, die seit über 35 Jahren Holzfenster fertigen – darunter die Portalfenster des Berliner Stadtschlosses.